Ab Mittwoch, dem 01.09.2021, stehen für Mitglieder des TSV Dieringhausen im Hallenbad Derschlag zur gewohnten Zeit (20:00 – 21:00) zwei Bahnen zum Schwimmen zur Verfügung. Möglich wird dies durch eine Kooperation zwischen dem TuS Derschlag und dem TSV. Dabei nutzt der TuS Derschlag zwei Bahnen und gewährleistet gleichzeitig die Aufsicht durch seine TrainerInnen.
Zur Zeit bleibt unser Schwimm-Betrieb noch auf den Mittwoch beschränkt. Eine Ausweitung auf den Donnerstagstermin wird geprüft und hoffentlich bald umgesetzt.
Bitte beachten Sie:
Das Schwimmangebot richtet sich nicht an Schwimmanfänger.
Nach eineinhalb Jahren Corona-Pause müssen wir unsere Mitgliederlisten aktualisieren. Sie werden daher gebeten, einen Mitgliedsantrag mit Namen, Adresse und möglichst eMail-Adresse auszufüllen. So können wir einen Abgleich vornehmen und Sie künftig schneller über Änderungen unterrichten.
Um ins Hallenbad zu gelangen, müssen Sie die von der Stadt Gummersbach festgelegten Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
Maskenpflicht (min. OP Maske) vom Eingang bis zur Umkleidekabine und auf dem Weg zurück
Abstand von 1,5 m
AHA Regeln
Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Ein Selbsttests wird nicht anerkannt. Schüler und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Die Kontrolle soll über den Schülerausweis erfolgen. Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest.
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt. Stattdessen kann man auch seinen digitalen Impfpass vorweisen. Vollständige Impfung bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind.
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach Ablauf von sechs Monaten verfällt der Status als Genesener, das heißt sie brauchen ab dem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.
Genesene-Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen geimpft wurden.
Trotz dieser Einschränkungen freuen wir uns, dass der Schwimm-Betrieb endlich wieder starten kann!